Kein Ring? Kein Ding – wenn du das hier über die nichteheliche Lebensgemeinschaft weist
11.02.25
27min
Alle in wilder Ehe: Willkommen in der Grauzone. Denn auch, wenn du mit deinem Partner oder deiner Partnerin auf rosa Wolken schwebst, gibt es ein paar Punkte, die du wissen und regeln solltest, wenn ihr ohne Trauschein zusammenlebt. Das gilt wie so oft vor allem für Frauen, denn für sie ergeben sich schnell rechtliche und finanzielle Risiken, die oft übersehen werden.

Das Wichtigste auf einen Blick
Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist für Paare geeignet, für die rechtliche Absicherung keine Priorität hat.
Dieses Modell bringt gerade für Frauen finanzielle und gesellschaftliche Risiken mit sich.
Bei einer Trennung hast du keinen Anspruch auf Unterhalt (Ausnahme: für Kinder), keinen Zugewinnausgleich und keinen Versorgungsausgleich.
Die eheähnliche Lebensgemeinschaft ist nirgends offiziell eingetragen oder dokumentiert.
Ein Partnerschaftsvertrag kann zum Beispiel unbezahlte Arbeit im Haushalt oder Eigentumsverhältnisse regeln.
Mit einer Vorsorgevollmacht könnt Ihr sicherstellen, dass Ihr im Notfall füreinander Entscheidungen treffen dürft.
Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Was steckt dahinter?
Schauen wir uns erst einmal die Definition an. Was ist eine nichteheliche oder auch eheähnliche Lebensgemeinschaft? Dieses Modell nennt sich so, wenn ein Paar ohne Trauschein zusammenlebt. Das könnt Ihr einfach so tun, ohne irgendwo irgendetwas einzutragen oder zu melden. Eine WG der Liebe – aber ohne rechtliche Regelungen. Doch wie und wo genau unterscheidet sich die wilde Ehe von der echten Ehe und der eingetragenen Partnerschaft?
• Ehe: Eine Lebensgemeinschaft durch Eheschließung. Sie wird im Eheregister eingetragen, kann nur durch ein Gericht geschieden werden, bringt steuerliche Vorteile und macht rechtlich einiges einfacher. Sie dokumentiert die Verbindung offiziell und bringt rechtliche Verantwortung sowie eine wirtschaftliche Bindung mit sich. Rechtlich voll anerkannt.
• Eingetragene Partnerschaft: War bis Herbst 2017 die rechtliche Alternative für gleichgeschlechtliche Paare, die nicht heiraten konnten. Wurde im Lebenspartnerschaftsregister eingetragen und konnte bzw. kann durch einen Beschluss des Familiengerichts aufgehoben werden. Rechtlich weitgehend der Ehe gleichgestellt. Seit Oktober 2017 gibt es die „Ehe für alle“, sodass keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr entstehen.
• Nichteheliche Lebensgemeinschaft (NELG, umgangssprachlich auch Partnerschaft ohne Trauschein): Beschreibt, wenn zwei Personen dauerhaft zusammenleben. Sie wird nirgends offiziell eingetragen, kann einfach durch das Paar selbst aufgelöst werden und bringt einige Nachteile in Bezug auf Recht, Unterhalt und Steuern mit sich. Rechtlich nicht anerkannt.
Klingt ziemlich bürokratisch und alles andere als romantisch. Wer in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebt, verzichtet auf ein offizielles Dokument – und damit auf die Vorteile der Ehe, aber auch auf deren geregelte Pflichten. Das erklärt das auf seiner Seite genauer.
Wir schauen vor allem aus der Perspektive von Frauen auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft: Worauf solltest du achten? Was sind die Vor- und Nachteile? Hier findest du alles Wichtige – von Mietvertrag bis zur Mitarbeit im Unternehmen des Partners oder der Partnerin.

Ohne Trauschein zusammen wohnen? Achtung beim Mietvertrag
Wenn ihr als unverheiratetes Paar , solltet ihr beide den Mietvertrag unterschreiben – zumindest, wenn ihr weiterhin in wilder Ehe bleiben wollt. Denn nur so habt ihr die gleichen Rechte (und übrigens auch Pflichten). Beide haften gleichermaßen für die Miete, unabhängig davon, wer tatsächlich zahlt. Bei einer Trennung müsst ihr gemeinsam entscheiden, wer die Wohnung behält – oder ob ihr kündigt.
Unterschreibt nur eine Person, trägt diese auch im Falle einer Trennung allein die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag. Die andere Person hat dann kein Wohnrecht mehr.
Unser Tipp: Klärt unbedingt schon vorher, wie ihr Miet- und Nebenkosten aufteilt, damit das wird und haltet das schriftlich fest. Noch besser: ein Partnerschaftsvertrag – dazu weiter unten mehr.
Wichtig: Wer die Miete für die gemeinsame Wohnung bezahlt hat, kann im Trennungsfall keine anteilige rückwirkende Zahlung vom oder von der anderen verlangen.
Auch ohne Ringe abgesichert: Versicherungen für NELG-Paare
Sprechen wir über Versicherungen. Eine automatische Absicherung über den Partner oder die Partnerin, wie es in einer Ehe häufig der Fall ist, gibt es in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht. Hier sind die wichtigsten Versicherungen und was Du dazu wissen solltest:
Krankenversicherung: Eine Familienversicherung wie bei Ehepaaren gibt es nicht. Jede Person ist für ihre eigene Krankenversicherung verantwortlich.
Risikolebensversicherung: Möchtest du dich im Todesfall gegenseitig absichern, solltest du explizit eine Risikolebensversicherung abschließen, bei der dein Partner bzw. deine Partnerin als begünstigte Person eingetragen ist.
Haftpflicht- und Hausratversicherung: Von diesen beiden reicht eine pro Haushalt. Bringt ihr beide beides mit, prüft, welche günstiger ist bzw. bessere Leistungen bietet, und lasst euren Partner oder eure Partnerin frühzeitig mit eintragen – damit ihr bei der Kündigung der alten Versicherung keinen Tag ohne Versicherungsschutz seid.
Unser Tipp: Das ist ein guter Zeitpunkt, Deine Versicherung generell auf den Prüfstand zu stellen. Auf kannst Du alle Verträge checken und bei Bedarf anpassen.
Auf welche Sozialleistungen hast Du in eheähnlicher Lebensgemeinschaft Anspruch?
Die Hinterbliebenenversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung oder die Einbeziehung in die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung: Das alles ist der Ehe vorbehalten.
Es gibt aber auch Sozialleistungen, die für nichteheliche Lebensgemeinschaften gelten. Für den Unterhaltsvorschuss zählt zum Beispiel, ob ihr zusammenlebt, egal ob eingetragen oder nicht. Elterngeld erhält der Elternteil, der den Nachwuchs betreut – unabhängig vom Trauschein. Das Wohngeld richtet sich in seiner Höhe unter anderem nach den im Haushalt lebenden Personen.
Pflegefall – und jetzt? Wer zahlt, wenn’s im Alter ernst wird?
Gemeinsam alt werden ohne Ring am Finger – so der Traum in der eheähnlichen Lebensgemeinschaft. Aber was, wenn’s soweit ist und der Partner oder die Partnerin pflegebedürftig wird? Dann wird je nach rechtlicher Einstufung aus der nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine Bedarfsgemeinschaft. Das gilt vor dem Sozialhilferecht für NELG genauso wie in der Ehe.
Heißt im Klartext: Wenn Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person nicht ausreichen, um die Kosten fürs Pflegeheim zu bezahlen, können auch der unverheiratete Lebenspartner oder die Lebenspartnerin zur Kasse gebeten werden – zumindest dann, wenn ihr länger als ein Jahr zusammenlebt, einen gemeinsamen Haushalt teilt oder ein gemeinsames Kind habt.
Gerade du solltest dir bewusst sein, dass deine wirtschaftliche Unabhängigkeit in Gefahr geraten kann, wenn dein Partner oder deine Partnerin pflegebedürftig wird und die Einstufung als Bedarfsgemeinschaft dazu führt, dass dein eigenes Einkommen bei der Berechnung herangezogen wird. Einen rechtlich verpflichtenden Pflegekosten-Unterhalt gibt es in wilder Ehe im Gegensatz zu Verheirateten also nicht – aber indirekte finanzielle Auswirkungen.
Damit du im Fall der Pflegebedürftigkeit deines Partners oder deiner Partnerin nicht unvorhergesehen belastet wirst, solltest du prüfen, ob dein Partner oder deine Partnerin eine ausreichend hohe private Absicherung hat, um im Ernstfall die Kosten zu decken. In einem Partnerschaftsvertrag könnt Ihr finanzielle Regelungen treffen. Klärt außerdem frühzeitig gemeinsam, was eine Bedarfsgemeinschaft im Hinblick auf Sozialleistungen für euch finanziell bedeuten würde – und wie ihr vorsorgen könnt. und sichere deine individuelle und die gemeinsame Zukunft ab.
Steuervorteile? Nicht in der eheähnlichen Lebensgemeinschaft
In der nichtehelichen Lebensgemeinschaft wird jede Person einzeln besteuert. Damit entgeht ihr dem Ehegattensplitting, von dem vor allem Paare mit unterschiedlich hohen Einkommen profitieren können.
Steuerliche Vergünstigungen, wenn du als Frau dem Partner oder der Partnerin zuliebe den Job aufgegeben hast oder ihn oder sie bei der Karriere unterstützt? Gibt es keine. Schenkungen und Erbschaften innerhalb der nichtehelichen Lebensgemeinschaft werden hoch besteuert, da Unverheiratete in der niedrigsten Steuerklasse stehen. Ein Beispiel: Wird eine Immobilie vererbt, gelten für Verheiratete 500.000 Euro Freibetrag; für Unverheiratete dagegen liegt der Freibetrag nur noch bei 20.000 Euro. Liegt der Wert der Immobilie darüber, werden 30 Prozent Erbschaftssteuer fällig. Und auch bei Grunderwerbssteuer und Einkommenssteuer haben Paare ohne Trauschein steuerliche Nachteile.

Mitarbeit im Unternehmen des Partners oder der Partnerin
Für viele Frauen ist es selbstverständlich: du unterstützt deinen Partner oder deine Partnerin im Familienunternehmen. Hier im Büro aushelfen, da kleine Aufgaben oder auch größere übernehmen – eine Gefälligkeit? Vorsicht, wenn das nicht schriftlich vereinbart wird. Denn dann hast du keinen Anspruch auf Vergütung oder Ausgleich – weder während der Beziehung noch nach einer Trennung.
Schließe unbedingt einen Vertrag, wenn du aktiv im Unternehmen einsteigen willst, um finanzielle Risiken und zu vermeiden. Denk auch an deine Altersvorsorge!
Denn unentgeltlich mitarbeiten bedeutet, dass dir Rentenpunkte, Mutterschafts- oder Arbeitslosengeld entgehen. Besser ist die Alternative, sich auf Midi-Job-Basis anstellen zu lassen – inklusive Absicherung und eigenem Geld.
Der Ernstfall: Was passiert mit Unterhalt und Eigentum nach Trennung oder Tod?
Als Unverheiratete hast du keinerlei Ansprüche auf gegenseitigen Unterhalt, weder in der Partnerschaft noch nach einer Trennung. Wenn du als Frau deinen Job aufgegeben hast oder in Teilzeit arbeitest und dadurch weniger Rente erhältst, ist dein nichtehelicher Partner trotzdem nicht zu Unterhalt verpflichtet.
Was passiert, wenn Paare ohne Trauschein Kinder bekommen? Dann ist im Zeitraum von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt der Vater des Kindes zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Er muss Ersatz für entstehende Kosten durch Schwangerschaft oder Entbindung leisten. Achtung: Nur dafür, nicht für die Mutter!
In Sachen Eigentum solltest du frühzeitig regeln, was im Trennungsfall passiert. Denn eine gesetzliche Regelung der Besitzverhältnisse gibt es nicht. Was du gekauft hast, gehört dir; was dein Partner oder deine Partnerin mitgebracht hat, nimmt er oder sie auch wieder mit. Dabei muss im Streitfall der Erwerb durch eine Rechnung oder Überweisungsbeleg nachgewiesen werden. Habt ihr gemeinsam Eigentum erworben, müsst ihr euch einigen, wer wen auszahlt. Gibt es keine Einigung, wird der Gegenstand versteigert, der Erlös wird zwischen beiden aufgeteilt.
Achtung bei Bankguthaben und gemeinsam angespartem Vermögen! Hier ist ausschlaggebend, wer als Kontoinhaber oder -inhaberin eingetragen ist. Beide, im Rahmen eines Gemeinschaftskontos? Dann wird das Guthaben halbiert, egal, wer wie viel investiert hat. .
Siehe oben: In eheähnlichen Lebensgemeinschaften gibt es kein gegenseitiges Erbrecht. Denk daher unbedingt daran, ein Testament aufzusetzen – sonst hast du im Fall des Todesfalls kein Anrecht auf Dinge des verstorbenen Partners oder der verstorbenen Partnerin.
Alles in allem gilt also: Kläre frühzeitig (schriftlich!), was mit dem gemeinsamen Auto, dem Haus, der Schallplattensammlung passieren soll, falls ihr euch trennt. Unromantisch? Vielleicht, aber hilfreich. Genau wie diese Information, Stichwort Streit: In wilder Ehe hast du kein Zeugnisverweigerungsrecht.

Die Alternative für den Trauschein: der Partnerschaftsvertrag
Wer keinen Trauschein hat oder will, kann mit einem Partnerschaftsvertrag einiges regeln, beispielsweise Unterhalt und Altersvorsorge für die Person, die sich mehr um Kinder kümmert und deshalb weniger arbeitet, das Sorgerecht für gemeinsame Kinder oder auch Ansprüche aus gemeinsamem Vermögen. Also doch ein Papier? Muss das sein?
Sinnvoll ist ein solcher Vertrag vor allem dann, wenn ihr gemeinsame Kinder bekommen wollt oder von einer gemeinsamen Immobilie träumt. Denn damit könnt ihr rechtsverbindliche Regelungen auch im Fall von Trennung oder Tod vereinbaren.
Lass dich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin beraten. Auch die notarielle Beurkundung des Vertrags ist empfehlenswert. Die Kosten für Beratung und Entwurf eines solchen Partnerschaftsvertrags richten sich meist nach dem vorhandenen Vermögen, oder es wird ein Paket zum Pauschalpreis angeboten. Eine gute Investition, um Ärger und finanzielle Nachteile in der Zukunft zu vermeiden. Sieh einen Partnerschaftsvertrag nicht als lästig, sondern als absichernde Grundlage für Liebe und Leben.
Fazit: Flexibel, aber bitte mit Vorsicht
Für Frauen ist die nichteheliche Lebensgemeinschaft eine flexible Beziehungsform, die jedoch rechtliche und finanzielle Risiken mit sich bringt. Schau genau hin, denn ohne Trauschein hast du
kaum rechtliche Regelungen
keine Steuervorteile
nach Trennung keinen Anspruch auf Unterhalt
keine Anerkennung der Krankenversicherung des Partners oder der Partnerin
im Pflegefall des Partners oder der Partnerin möglicherweise die Verpflichtung, für Kosten aufzukommen
Benachteiligung bei Erbschaft
weniger Rente, wenn du unentgeltlich im Unternehmen des Partners oder der Partnerin mitarbeitest
Sorge unbedingt selbst fürs Alter vor und bewahre dir mit einem eigenen Konto und einem Partnerschaftsvertrag deine finanzielle Unabhängigkeit.